One Stop Shop: Die größten Steuer Hürden für Amazon seller in 2022

13. Februar 2024

Inhaltsverzeichnis
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Wenn du noch nichts von dem Begriff „One-Stop-Shop“ gehört hast, ist hier deine Chance mehr zu erfahren. Wir hoffen, du bist auch auf einige Probleme und Hürden vorbereitet, die mit dem ganzen Steuerthema einhergehen.

Wenn es ein Thema auf der Welt gibt, bei dem die meisten Menschen einschlafen oder sich einfach nur gruseln: Sind es die Steuern. Aber wir alle müssen uns um sie kümmern. Und wenn wir das nicht tun, stehen wir vor großen Steuer- und allgemeinen Problemen.

Das gilt besonders für internationale Amazon-Verkäufer.

Jetzt werden wir ins Detail gehen und gemeinsam herausfinden, welche Probleme und Hürden es gibt und was es mit diesem Begriff auf sich hat. Doch zunächst wollen wir dir deine Pflichten als Verkäufer/in vorstellen. Also, bleib dran!

Pflichten als Amazon-Verkäufer

In deinem Wohnsitzstaat musst du dich zunächst mit einigen steuerlichen Fragen auseinandersetzen, bevor du dich zurücklehnen und dein Leben als Verkäufer/in genießen kannst.

Sobald du als Händler Produkte über Amazon verkaufst, giltst du als Unternehmer und musst Steuern zahlen. Das bringt Probleme und Hürden mit sich, vor allem, wenn du noch nichts von den Steuervorschriften gehört hast.

Die erste Hürde, die du zu nehmen hast, ist die Anmeldung als Unternehmer für die Umsatzsteuer. Dann musst du regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Leider gibt es noch mehr Probleme. Denn du musst auch eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben.

Steuerliche Aspekte, die du beachten musst

Aus steuerlicher Sicht gibt es viele Hürden und Probleme, auch wenn es darum geht, die Kosten im Online-Handel zu senken. Der Grund dafür: Das Steuerrecht birgt eine Menge Fallstricke für Online-Händler/innen.

Amazon-Händler müssen bedenken, dass Amazon eine Gebühr von 2,9 Prozent der Umsatzsteuer erhebt. Die Händler sind dafür verantwortlich, eine Steuernummer zu bschaffen. Dann muss der Händler die Steuernummern zu seinem Support hinzufügen und jedem seiner Angebote einen Steuercode zuweisen. Infolgedessen werden die Produkte besteuert.

Außerdem musst du regelmäßig die Umsatz- und Einkommenssteuer zahlen. Wenn du das vergisst, musst du mit Konsequenzen wie Verspätungszuschlägen rechnen.

Aber wir haben auch einige gute Nachrichten: Die Einkommensteuer bleibt einfach. Das heißt, selbst wenn ein Unternehmen international expandiert, wird die Einkommensteuer ausschließlich in Deutschland besteuert.

Bei der Umsatzsteuer ist die Situation jedoch ein wenig anders. Für Online-Händler spielt es keine Rolle, wo das Unternehmen registriert ist. Es kommt nur auf den Ort an, von dem aus die Waren an den Kunden geschickt werden.

Genug mit Problemen und Hürden…?

Diese Grundregel, nach der die Umsatzsteuer bei Versandhändlern immer in dem Land zu zahlen ist, in dem die Waren gelagert werden, ist einfach und in vielen Fällen praktisch.

Für Online-Händler kann diese Grundregel jedoch unerwartete umsatzsteuerliche Probleme mit sich bringen, die in der traditionellen Buchhaltung und Steuerberatung oft übersehen werden. Dies ist also eine weitere der vielen Hürden für Online-Händler.

Ein weiteres Problem ist die Verfolgung der Mehrwertsteuerzahlungen für jedes Land und dass zum Zeitpunkt der Zahlung genügend Geld auf dem Konto ist.

Der One-Stop-Shop sollte also eigentlich ein Vermittler für Unternehmen sein, die Produkte von einem Lager in die EU-Staaten zum Kunden bringen. Das sollte die Steuerproblematik ein wenig erträglicher machen.

Jetzt kommen wir zu der großen Frage: Hält der One-Stop-Shop wirklich, was er verspricht?

Der One-Stop-Shop

Das klingt fast wie ein Zungenbrecher, ist aber tatsächlich ein wichtiger Punkt, wenn es um Steuerfragen geht. Seit Juli 2021 ist das One-Stop-Shop-System Teil der EU-Mehrwertsteuerreform für den elektronischen Handel.

Aber was bedeutet der One-Stop-Shop für dich als Amazon-Verkäufer?

Innerhalb des One-Stop-Shops dreht sich alles um die Verwaltung und Aufbereitung der Daten und Datenbereitstellung für den deutschen Steuerberater.

Das hört sich schon sehr kompliziert an, aber wir werden den One-Stop-Shop und alles, was damit zusammenhängt, Schritt für Schritt erklären.

In Deutschland musst du zum Beispiel regelmäßig deine Steuern zahlen; und dein deutscher Steuerberater braucht deine Daten, um die Steuererklärung zu machen.

SPACEGOATS-Tipp: Als Amazon-Verkäufer/in ist es wirklich ratsam, einen Steuerberater zu beauftragen, wenn du noch keine Erfahrung in diesem Bereich hast. Andernfalls kann es sein, dass du mit vielen Steuerfragen, allgemeinen Hürden oder anderen Problemen konfrontiert wirst.

Jetzt wollen wir dir die wichtigsten Fakten über den One-Stop-Shop zeigen: Es handelt sich um eine Plattform, die in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellt wird und als zentrale Anlaufstelle gedacht ist. Das Ziel: Die Einhaltung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Und außerdem ist es nicht verpflichtend.

Das bedeutet, dass Online-Händler, die aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Verkäufe in anderen EU-Ländern Steuern zahlen müssen, ihre Umsätze gemeinsam in einer einzigen Anlaufstelle melden können.

So weit so gut, aber wir werden später auf die Probleme und Hürden im Zusammenhang mit dem One-Stop-Shop zurückkommen.

Und wie war die Situation mit dem One-Stop-Shop bis Juli 2021?

Bislang galten für Fernverkäufe in der EU länderspezifische Lieferschwellen von 35.000 Euro (Durchschnittswert). Wenn der Umsatz unter diesem Wert lag, hatten die Verkäufer/innen nichts weiter zu melden.

Wenn ein Verkäufer oder eine Verkäuferin diesen Betrag jedoch überschritten hat, muss er oder sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, eine Identifikationsnummer erhalten und die Steuern in dem jeweiligen Land zahlen. Bisher mussten Amazon-Händler also viele Steuerprobleme und hohe Kosten in Kauf nehmen.

Bis Juli 2021 gab es den Mini One Stop Shop (MOSS) als elektronische Methode zur Zahlung der Mehrwertsteuer in einem einzigen Mitgliedstaat. Aber das war nur den Dienstleistern vorbehalten, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich.

Ist die „positive“ Veränderung ist eingetreten…?

Diese Hürden sollten mit der Einführung des One-Stop-Shops im Juli 2021 reduziert werden. Die Normen dieser Regelung wirken sich auf die Lieferschwellen, die Besteuerung von im Fernabsatz verkauften Waren, die Pflicht zur Registrierung für die Mehrwertsteuer und den Vorsteuerabzug aus.

Jetzt wurde diese Regelung auf alle Unternehmen ausgeweitet, die Dienstleistungen an Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten erbringen, in denen die Unternehmen nicht ansässig sind. Und brachte eine europaweite Schwelle von 10.000 Euro.

Die größte Veränderung, die der One-Stop-Shop mit sich gebracht hat, ist, dass die alten Schwellenwerte für Entfernungsverkäufe weggefallen sind. Das bedeutet, dass nur EU-Unternehmen weiterhin eine EU-weite 10.000-Euro-Fernabsatzschwelle haben werden.

Und die Folge: Du musst dich in Ländern, in die du lieferst, in denen du aber keine Produkte lagerst, nicht für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registrieren lassen.

Auf den ersten Blick klingt das nach einer enormen Vereinfachung für Einzelhändler, da die MwSt.-Meldungen für die EU-Länder zentral über eine einzige Anlaufstelle des Landes, in dem sie ansässig sind, abgewickelt werden können.

Aber so gut es auch klingt, der One-Stop-Shop bedeutet für die Online-Händler viel mehr Kosten und Aufwand. Außerdem birgt es auch einige Risiken, weil die Erklärung manuell im Online-Portal eingereicht werden muss. Die Händler müssen ihre Datenstruktur für die Berichterstattung vorbereiten und in Transaktionen differenzieren.

Außerdem ist die Technologie nicht so fortschrittlich, wie sie sein sollte. Denn: Für wen bringt der One-Stop-Shop eine Vereinfachung? Nur Unternehmen, die Fernverkäufe tätigen… Daher wird der OSS nur eine grundlegende Vereinfachung für diejenigen sein, die Produkte von einem einzigen Zentrallager in anderen EU-Ländern an die Verbraucher versenden.

Wer wird nicht von OSS profitieren?

Aber die One-Stop-Shop-Lösung wird nur Amazon-Verkäufern zugutekommen, die keine Fulfillment Center in anderen EU-Ländern nutzen. Einfacher wird es nur für Unternehmen, die ihre Produkte von einem einzigen Zentrallager aus an die Endverbraucher liefern.

B2B-Lieferungen können nicht über einen One-Stop-Shop gemeldet werden. In diesem Fall bleibt alles wie bisher mit lokalen Berichten im Herkunftsland. Außerdem werden B2C-Lieferungen innerhalb des eigenen Landesnicht über OSSgemeldet, sondern wie üblich.

Insbesondere die Amazon Commingling-Transaktionen (die es dem Händler ermöglichen, eine Kundenbestellung effizienter zu bearbeiten) erhöhen die umsatzsteuerrechtliche Komplexität und können nicht über OSS abgewickelt werden.

Mehr Probleme und Hürden mit dem One-Stop-Shop

Viele zukünftige Entwicklungen wurden in den Vorschriften nicht ausreichend berücksichtigt. Zum Beispiel werden die Fulfillment-Strukturen von Amazon oder der Verkauf von Produkten an andere Unternehmen (B2B) nicht (vollständig) von One Stop Shop abgedeckt.

Infolgedessen müssen sich Unternehmen, die Fulfillment oder B2B nutzen, häufiger mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in den einzelnen Bezirken auseinandersetzen.

Fazit: Die größten Steuerprobleme

Ja, wir wissen, dass es viele Probleme und Hürden gibt, die mit dem Steuerthema einhergehen, und der One-Stop-Shop wird es nicht weniger kompliziert machen. Die große Sorge ist, dass die einzige Anlaufstelle andere Probleme und Risiken mit sich bringt, weil du zum Beispiel deine Erklärung manuell einreichen musst.

Daher bringt der One-Stop-Shop mehr Komplikationen als Chancen für Online-Händler/innen mit sich. Deshalb sollten sich Amazon-Verkäufer/innen zunächst darüber informieren, welche Vor- und Nachteile es gibt, wenn sie den One-Stop-Shop nutzen. Ja, es gibt einige Chancen, aber auch einige Risiken.

Wenn du über jeden Aspekt Bescheid weißt und einen Steuerberater um Hilfe bittest, kannst du von diesem System profitieren. Aber denk daran: Der One-Stop-Shop ist nicht verpflichtend.

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