Verstehen Sie Lieferschwellen für grenzüberschreitenden Handel – SPACEGOATS

19. Februar 2024

Inhaltsverzeichnis
Lieferschwellen

Was sind Lieferschwellen?

Die sogenannten Lieferschwellen treten in Kraft, wenn ein Seller bei Amazon grenzüberschreitend ins Ausland an Privatkunden liefert. Wenn die Lieferschwellen überschritten werden, muss der Seller die Umsätze im Bestimmungsland versteuern. Relevant ist das für jeden Amazon-Seller, der seine Produkte in mehrere Länder in Europa verschickt und damit grenzüberschreitend verkauft. Das gilt für EFN (European Fulfillment Network) genauso wie das paneuropäische Versandnetzwerk (PAN-EU). Hier greift die europäische Versandhandelsregelung: Bis zu einem gewissen Schwellenwert, also der Lieferschwelle, zahlt der Seller weiterhin die Umsatzsteuer an das Finanzamt im Herkunftsland. Überschreiten die Umsätze diese Grenze, muss die Umsatzsteuer im Ausland abgeführt werden. Die verschiedenen Länder in Europa verlangen verschieden hohe Mehrwert- bzw. Umsatzsteuersätze, die Steuer kann also teurer oder günstiger werden.

Wichtigste Lieferschwellen in Europa

LandLieferschwelle
Deutschland100 000€
England100 000€
Frankreich35 000€
Italien35 000€
Niederlande100 000€
Österreich35 000€
Spanien35 000€

Alle Lieferschwellen beziehen sich auf den Nettoumsatz im Jahr.

Österreich ist für Seller auf amazon.de besonders zu beachten, weil Österreicher gerne und viel auf dem deutschen Marketplace shoppen.

Freiwilliger Lieferschwellenverzicht

Da manche Länder eine niedrigere Umsatzsteuer verlangen als das eigene, kann es sich für ein Business unter Umständen durchaus lohnen, auf die Lieferschwellen freiwillig zu verzichten. Man zahlt dann gleich ab dem ersten Euro die ausländische, also niedrigere, Umsatzsteuer an das entsprechende ausländische Finanzamt.

Freiwilliger Lieferschwellenverzicht und PAN-EU

Grundsätzlich müssen zwei Szenarien unterschieden werden:

Option 1: Der Lagerort entspricht dem Zielort, also dein Kunde befindet sich im selben Land, aus dem die Ware auch verschickt wird. Das ist kein Problem, wenn du am PAN-EU-Versand teilnimmst und ohnehin eine Steuernummer im entsprechenden Bestimmungsland besitzt. Dann führst du einfach die ausländische Umsatzsteuer ab und schreibst die entsprechende Umsatzsteuernummer auch auf die Rechnung.

Option 2: Der Kunde befindet sich nicht in dem Land, aus dem die Ware versendet wird. Wenn die Ware zum Beispiel in Frankreich liegt und von dort an einen italienischen Kunden versendet wird, muss die Umsatzsteuer im Zielland, also Italien, abgeführt werden.

Einheitliche EU-weite Lieferschwelle und ihre Auswirkungen

Ab Juli 2021 wurde in der Europäischen Union eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro eingeführt. Diese Regelung bedeutet, dass Verkäufe an Verbraucher in EU-Länder, die diese Grenze überschreiten, im Bestimmungsland versteuert werden müssen. Diese Änderung vereinfacht die Umsatzsteuer-Regelungen für kleinere und mittlere Unternehmen erheblich, da sie nun unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes im Empfängerland umsatzsteuerlich registriert werden und die Steuer dort abführen müssen. Diese Regelung betrifft alle Arten von Verkäufen, einschließlich des innergemeinschaftlichen Erwerbs, und zielt darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt zu schaffen.

Detaillierte Informationen zum OSS-Verfahren

Das OSS-Verfahren (One Stop Shop) ermöglicht es Unternehmern, Umsatzsteuer-Anmeldungen für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU über ein einziges Portal abzuwickeln. Dieses Verfahren vereinfacht die administrativen Prozesse erheblich, da Unternehmen sich nicht in jedem EU-Land, in das sie verkaufen, umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen. Das Bundeszentralamt für Steuern spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung des OSS-Verfahrens, indem es als Anlaufstelle für die Registrierung und die Abführung der Umsatzsteuer dient.

Auswirkungen der Abschaffung der Steuerbefreiung für Kleinbetragssendungen

Die Einführung der neuen Lieferschwellen-Regelungen geht einher mit der Abschaffung der Steuerbefreiung für Kleinbetragssendungen unter 22 Euro. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Missbrauch zu bekämpfen und sicherzustellen, dass alle Waren, unabhängig von ihrem Wert, steuerlich erfasst werden. Dies hat bedeutende Auswirkungen auf E-Commerce-Plattformen und Verkäufer, die nun für alle Sendungen, unabhängig von deren Höhe, Umsatzsteuer im Bestimmungsland abführen müssen.

Spezielle Anpassungen für Nutzer von Business-Software

Für Nutzer bestimmter Business-Software-Lösungen ergeben sich spezielle Herausforderungen und Anpassungsbedarf. Software-Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre Systeme die Erfassung und Berichterstattung der Umsätze gemäß den neuen Regelungen unterstützen. Dies umfasst die Anpassung an das OSS-Verfahren, die Verwaltung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die korrekte Zuordnung der Steuern zum jeweiligen Bestimmungsland. Unternehmen müssen eng mit ihren Software-Anbietern zusammenarbeiten, um eine reibungslose Umsetzung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.

Vereinfachte E-Commerce-Expandierung